BGH - Beschluss vom 13.04.2021
II ZB 13/20
Normen:
PartGG § 11 Abs. 1; FamFG § 395 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
AnwBl 2021, 422
BB 2021, 1294
DB 2021, 1262
DNotZ 2021, 985
DStR 2021, 1893
DStRE 2021, 1471
DStZ 2021, 739
DZWIR 2021, 417
GmbHR 2021, 704
MDR 2021, 823
NJW 2021, 1952
NZG 2021, 796
NotBZ 2021, 296
WM 2021, 1078
WRP 2021, 1242
ZIP 2021, 1165
ZInsO 2021, 1403
Vorinstanzen:
AG Hamburg-Mitte, vom 29.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen HRB
OLG Hamburg, vom 10.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 11 W 11/20

Erfolgloser Antrag der Rechtsanwaltskammer Hamburg auf Löschung der Firma wegen der Verwendung des Begriffs partners in der Firma einer GmbH; Begriff partners nicht deckungsgleich mit dem Begriff Partner i.S.v. Partnerschaft

BGH, Beschluss vom 13.04.2021 - Aktenzeichen II ZB 13/20

DRsp Nr. 2021/8343

Erfolgloser Antrag der Rechtsanwaltskammer Hamburg auf Löschung der Firma wegen der Verwendung des Begriffs "partners" in der Firma einer GmbH; Begriff "partners" nicht deckungsgleich mit dem Begriff "Partner" i.S.v. Partnerschaft

Die Verwendung des Begriffs "partners" in der Firma einer GmbH ist zulässig.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. März 2020 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

PartGG § 11 Abs. 1; FamFG § 395 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I. Die Beteiligte zu 1 ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung und führt die Firma "n. partners mbH". Die Beteiligte zu 2, die zuständige Rechtsanwaltskammer, hat die Löschung der Firma beantragt, da sie in der Verwendung des Wortes "partners" einen Verstoß gegen das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sieht.

Das Amtsgericht - Registergericht - hat den Antrag zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte Beschwerde ist vom Oberlandesgericht zurückgewiesen worden. Mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt die Beteiligte zu 2 ihren Löschungsantrag weiter.

II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.