Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. März 2020 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligte zu 1 ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung und führt die Firma "n. partners mbH". Die Beteiligte zu 2, die zuständige Rechtsanwaltskammer, hat die Löschung der Firma beantragt, da sie in der Verwendung des Wortes "partners" einen Verstoß gegen das
Das Amtsgericht - Registergericht - hat den Antrag zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte Beschwerde ist vom Oberlandesgericht zurückgewiesen worden. Mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt die Beteiligte zu 2 ihren Löschungsantrag weiter.
II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.
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