Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 11. Juni 2012 aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Die Beteiligte zu 4 wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Betreuung für ihren Vater, soweit diese sich auf den Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" erstreckt.
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