Auf die Berufung der Klägerinnen wird das Urteil des Landgerichts Limburg a.d.L. vom 3.9.2020 abgeändert.
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldnerinnen verurteilt,
1. an die Klägerin zu 1) 101.955,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.6.2019 zu zahlen,
2. an die Klägerin zu 2) 101.955,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.6.2019 zu zahlen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|