OLG Celle - Urteil vom 29.07.2024
6 U 51/23
Normen:
BGB § 2307 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
ZEV 2024, 689
NJW-RR 2024, 1394
FamRZ 2024, 1908
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 12.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 120/22

Erklärung des Verzichts auf den Zusatzpflichtteil durch einen Pflichtteilsberechtigten

OLG Celle, Urteil vom 29.07.2024 - Aktenzeichen 6 U 51/23

DRsp Nr. 2024/10334

Erklärung des Verzichts auf den Zusatzpflichtteil durch einen Pflichtteilsberechtigten

1. An die Feststellung, der Erbe habe mit dem Pflichtteilsberechtigten, der mit einem Vermächtnis bedacht ist, durch schlüssiges Verhalten einen Verzicht auf den Zusatzpflichtteil nach § 2307 Abs. 1 Satz 2 BGB vereinbart, sind strenge Anforderungen zu stellen. 2. Aus § 2307 Abs. 1 BGB ergibt sich ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine Verpflichtung des Pflichtteilsberechtigten, sich bei Annahme des Vermächtnisses vorzubehalten, den Zusatzpflichtteil noch geltend zu machen.

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 12. Juni 2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hannover abgeändert und die Beklagte verurteilt, den Wert der im Nachlassbestandsverzeichnis des Notars Dr. J. K. vom 27. Juni 2022 aufgeführten Grundstücksanteile

a)

Einfamilienhaus T. 3 b, ... H., eingetragen beim Amtsgericht Hannover im Grundbuch von Kx. Blatt ...2,

b)

Einfamilienhaus P. 7 b, ... H., eingetragen beim Amtsgericht Hannover im Grundbuch von Kx. Blätter ...7 und ...3,

c)

Wohnungseigentum A. 61, ... H., eingetragen beim Amtsgericht Hannover im Wohnungsgrundbuch von F. Blatt ...3x,

d)

Wohnungseigentum Fx. 23, ... H., eingetragen beim Amtsgericht Hannover im Wohnungsgrundbuch von Tx. Blatt ...9,

e)

Ferienhaus Txx ..., Sx.,