FG Münster - Urteil vom 28.02.2008
3 K 3877/07 Erb
Normen:
AO § 227 ; ErbStG § 13a Abs. 5 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1049

Erlass der Erbschaftsteuer bei insolvenzbedingtem Verlust des Betriebsvermögens innerhalb der Behaltensfrist

FG Münster, Urteil vom 28.02.2008 - Aktenzeichen 3 K 3877/07 Erb

DRsp Nr. 2008/11630

Erlass der Erbschaftsteuer bei insolvenzbedingtem Verlust des Betriebsvermögens innerhalb der Behaltensfrist

Der Verlust von Betriebsvermögen durch Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG führt nicht zur sachlichen Unbilligkeit der diesbezüglichen Erbschaftsteuernachforderung. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige an der Insolvenz keine Schuld trug und er unter erheblichem Einsatz weiteren Vermögens versuchte, die Insolvenz abzuwenden.

Normenkette:

AO § 227 ; ErbStG § 13a Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

Die Parteien streiten über den Erlass einer Erbschaftsteuer (ErbSt)-Nachforderung.

Die Kläger (Kl.) sind Brüder und beerbten ihren am 06.08.1996 verstorbenen Vater neben ihrer Schwester zu je 1/3. Zum Nachlass gehörten auch Anteile am Betriebsvermögen (BV) einer GmbH & Co. KG, die ihre Produkte überwiegend der Bergbauindustrie zulieferte. Der für ErbSt-Zwecke anzusetzende Wert des BV belief sich auf gut 3 Mio. DM. Außerdem gehörten zum Nachlass Grundbesitz im Inland, auf J und in der T im Wert von ca. 740.000 DM sowie Bankguthaben von gut 1,3 Mio. DM. Der Ehefrau des Erblassers stand ein Ausgleichsanspruch i.H.v. rd. 1 Mio. DM zu.