Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Beteiligten streiten um die zutreffende Höhe eines gesondert festgestellten Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschaftsteuer (Bedarfswert). Strittig ist in erster Linie die Rechtsfrage, ob bei Abweichung der vereinbarten Miete von der "üblichen Miete" um mehr als 20 % gemäß §
Der Kläger ist Erbe seiner am 14. Februar 2012 verstorbenen Mutter; zum Nachlass gehörte unter anderem das mit einem Gebäude mit 14 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit bebaute Grundstück B...-straße in C... . Schon vor dem Tod seiner Mutter war der Kläger zu einem Drittel Miteigentümer dieses Grundstücks; durch den Erbfall hat er dementsprechend den Bruchteil von zwei Dritteln, der seiner Mutter gehörte, hinzuerworben.
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