Ermittlung des Reinnachlasswertes gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 KostO
BayObLG, Beschluß vom 14.05.1987 - Aktenzeichen BReg 3 Z 131/86
DRsp Nr. 1998/13703
Ermittlung des Reinnachlasswertes gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 KostO
»Bei der Ermittlung des Reinnachlaßwertes gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 KostO ist der Wert des einer Sondererbfolge unterliegenden Anteils an einer Personengesellschaft zu berücksichtigen.«