Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Dezember 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 24.348,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. April 2006 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten der I. Instanz tragen der Kläger zu 28 %, die Beklagte zu 72 %.
Die Kosten der II. Instanz tragen der Kläger zu 6 % und die Beklagte zu 94 %.
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