I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Mainz vom 06.11.2023 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 8) und 9) gemäß der Urkunde des Notars Dr. K. in I. vom 03. Juli 2023 wird zurückgewiesen.
2.Die zur Begründung des Erbscheinsantrags der Beteiligten zu 1) und 3) gemäß der Urkunde des Notars Dr. Ko. in G. vom 05.05.2023 erforderlichen Tatsachen werden als festgestellt erachtet.
II. Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Mainz wird angewiesen, den Beteiligten zu 1) und 3) einen Gemeinschaftlichen Erbschein entsprechend dem Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) und 3) in der Urkunde des Notars Dr. Ko. in G. vom 05.05.2023 zu erteilen.
III. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
Die den Beteiligten im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten haben diese jeweils selbst zu tragen.
I.
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