Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Recklinghausen wird angewiesen, den Erbschein vom 14.12.2021 einzuziehen.
Die Gerichtskosten für beide Instanzen werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Einziehung eines am 14.12.2021 erteilten Erbscheins.
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