Die Beschwerde des Beschwerdeführers und Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stade - Landwirtschaftsgericht - vom 9. Februar 2024 - Az.
Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2. Außerdem hat der Beteiligte zu 2 die der Beteiligten zu 1 etwaig entstandenen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 345.428 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Geschwister. Sie streiten im Rahmen des vorliegenden, auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses und eines Erbscheins für das hoffreie Vermögen gerichteten Verfahrens um die Hoferbfolge nach dem am 23. Mai 2023 verstorbenen Erblasser - dem Vater der Beteiligten -, der Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Stade von K. Bl. 442 verzeichneten Grundbesitzes war, für den ein Hofvermerk eingetragen ist.
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