Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) und 3).
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zu gelassen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 275.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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