OLG Karlsruhe - Urteil vom 01.10.2024
14 U 144/23
Normen:
BGB § 133; BGB § 2101;
Vorinstanzen:
LG Freiburg, vom 18.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 168/22

Feststellung des Willens eines Erblassers in Hinblick auf die etwaige Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft; Auslegung einer Verfügung von Todes wegen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.10.2024 - Aktenzeichen 14 U 144/23

DRsp Nr. 2024/13602

Feststellung des Willens eines Erblassers in Hinblick auf die etwaige Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft; Auslegung einer Verfügung von Todes wegen

1. Kann im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen der Wille des Erblassers in Hinblick auf die etwaige Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (hier: in Abgrenzung zu einem Nießbrauchsvermächtnis) nicht zweifelsfrei festgestellt werden und greifen die Auslegungsregeln der §§ 2101 ff. BGB nicht ein, so geht dies zulasten dessen, der für sich die Rechte eines Nacherben in Anspruch nimmt. 2. Bleibt bei der Auslegung einer Verfügung von Todes wegen zweifelhaft, ob der wirkliche Wille des Erblassers auf die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge oder eines Nießbrauchsvermächtnisses gerichtet war, so spricht bei der Ermittlung seines mutmaßlichen Willens der Umstand für die Anordnung eines Nießbrauchsvermächtnisses, dass hierdurch der wiederholte Anfall von Erbschaftssteuer vermieden wird (im Anschluss an Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01.04.1960 - BReg 1 Z 81/59, nicht amtlicher Leitsatz, juris).