1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 6.5.2022 (Az.:
2. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das genannte Urteil im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen ergänzt wie folgt: Es wird festgestellt, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des Dr. R. D. eine weitere Insolvenzforderung in Höhe von 163.439,11 € zusteht.
3. Die weitergehende Anschlussberufung wird zurückgewiesen und die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 9 % und der Beklagte 91 % zu tragen.
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