OLG München - Endurteil vom 13.11.2024
7 U 2821/22
Normen:
BGB § 1922;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 06.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 17465/20

Feststellung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle in einem Nachlassfall

OLG München, Endurteil vom 13.11.2024 - Aktenzeichen 7 U 2821/22

DRsp Nr. 2024/15468

Feststellung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle in einem Nachlassfall

1. Steht dem Anspruchsteller ein Abfindungsanspruch zu, geht diese nach dem Tod des Anspruchstellers auf den Erben über. 2. Auch erst nach dem Tod des Erblassers fällig werdende Verpflichtungen aus vom Erblasser begründeten Dauerschuldverhältnissen gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten.

Tenor

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 6.5.2022 (Az.: 41 O 17465/20) wird zurückgewiesen.

2. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das genannte Urteil im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen ergänzt wie folgt: Es wird festgestellt, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des Dr. R. D. eine weitere Insolvenzforderung in Höhe von 163.439,11 € zusteht.

3. Die weitergehende Anschlussberufung wird zurückgewiesen und die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 9 % und der Beklagte 91 % zu tragen.