Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. August 2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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