OLG Celle - Urteil vom 17.03.2022
6 U 63/21
Normen:
BGB § 2314;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 1323
ZEV 2022, 430
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 10.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 40/21

Feststellungsinteresse im Zusammenhang mit einem PflichtteilsentzugLeistungsklage in Form einer isolierten AuskunftsklagePflichtteilsentzug als bloße Vorfrage

OLG Celle, Urteil vom 17.03.2022 - Aktenzeichen 6 U 63/21

DRsp Nr. 2022/5674

Feststellungsinteresse im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsentzug Leistungsklage in Form einer isolierten Auskunftsklage Pflichtteilsentzug als bloße Vorfrage

Die Klage auf Feststellung, dem Kläger sei sein Pflichtteilsrecht nicht durch letztwillige Verfügung des Erblassers wirksam entzogen worden, ist grundsätzlich mangels Feststellungsinteresses unzulässig. Der Kläger kann Leistungsklage in Form der isolierten Auskunftsklage nach § 2314 BGB oder in Form der Stufenklage mit einem zunächst unbezifferten Antrag auf Zahlung des Pflichtteils erheben, wobei sodann die Frage der Pflichtteilsentziehung inzident zu klären ist. Das Recht eines Erblassers, den Pflichtteil zu entziehen, wird mit Eintritt des Erbfalls zur "bloßen Vorfrage für das umfassendere Rechtsverhältnis ..., die jetzt als dessen unselbständiges Element - auch zur Vermeidung einer unnötigen Prozesshäufung - nicht mehr Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein kann" (vgl. BGH IV ZR 139/91).

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. August 2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.