1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Nachlassgericht - vom 05.07.2024, Az.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat zugleich den übrigen Beteiligten die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
3. Die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren bleibt vorbehalten.
I.
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