Die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) bis 5.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 23.06.2016, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 16.08.2016, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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