I. Der Ehemann (E) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war Mitgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Die Klägerin war aufgrund eines Vertrags vom 20. Oktober 1981 freie Mitarbeiterin der GmbH; sie bezog in den Jahren 1989 bis 1994 Vergütungen zwischen ... und ... DM. Teile dieser Vergütungen wurden nach einer Betriebsprüfung als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) der GmbH an E behandelt, und zwar für die Jahre 1989 und 1990 in Höhe von jeweils ... DM und für die Jahre 1991 bis 1994 in Höhe von jeweils ... DM. Ähnliche Verträge waren auch mit den Ehepartnern der weiteren Gesellschafter-Geschäftsführer geschlossen worden.
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