Der Kläger macht im Wege der Stufenklage einen Pflichtteilsanspruch nach seiner am 6. November 1986 verstorbenen Mutter (nachfolgend: Erblasserin) geltend. Diese war zum Zeitpunkt ihres Todes mit dem Beklagten in zweiter Ehe verheiratet. Aus dieser Ehe stammt ein Sohn, der Zeuge U K, der Kläger ist einziger weiterer Abkömmling der Erblasserin.
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