Die am 18. Dezember 1913 geborene und am 16. September 1997 verstorbene G. L. (im folgenden: Erblasserin) hatte durch notarielles Testament vom 9. Oktober 1995 den Kläger als ihren Alleinerben eingesetzt und den Beklagten zum Testamentsvollstrecker ernannt; außerdem hatte die Erblasserin dem Beklagten am 8. April 1996 Generalvollmacht erteilt.
Am 2. Mai 1997 erteilte die Erblasserin, die zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Seniorenheim lebte, an der Parkinsonschen Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium litt, nicht mehr schreiben und nur noch eingeschränkt sprechen konnte, zu Protokoll des Notars Dr. S. - unter Mitwirkung einer Schreibzeugin - dem Kläger Generalvollmacht. In einer weiteren Urkunde desselben Notars vom 9. Mai 1997 traf die Erblasserin auf dieselbe Art und Weise eine testamentarische Anordnung, durch die sie (u.a.) die Anordnung der Testamentsvollstreckung und die Bestimmung des Beklagten zum Testamentsvollstrecker widerrief.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|