BGH - Urteil vom 29.09.2021
IV ZR 328/20
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1 S. 2; BGB § 2311 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DNotZ 2022, 631
FamRB 2022, 29
FamRZ 2021, 1922
FuR 2022, 108
MDR 2021, 1470
NJW 2022, 192
NotBZ 2022, 103
ZEV 2021, 762
Vorinstanzen:
LG Zwickau, vom 02.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 924/19
OLG Dresden, vom 17.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 17 U 1605/20

Geltenmachung eines Anspruchs der Pflichtteilsberechtigten gegen den testamentarischen Erben im Wege der Stufenklage auf Wertermittlung sowie auf Zahlung eines Betrages in nach erfolgter Wertermittlung noch zu bestimmender Höhe

BGH, Urteil vom 29.09.2021 - Aktenzeichen IV ZR 328/20

DRsp Nr. 2021/15953

Geltenmachung eines Anspruchs der Pflichtteilsberechtigten gegen den testamentarischen Erben im Wege der Stufenklage auf Wertermittlung sowie auf Zahlung eines Betrages in nach erfolgter Wertermittlung noch zu bestimmender Höhe

Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. November 2020 aufgehoben sowie auf die Berufung des Beklagten unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 2. Juli 2020 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, den Wert des Anteils des Erblassers Kurt Gerhard V. , geboren am 28. Oktober 1933, verstorben am 11. Januar 2017, an der im Eigentum der Erbengemeinschaft nach Gisela Rosemarie V. stehenden Immobilie, Grundstück von B. , Blatt 722, Flurstück 77/1, Hauptstraße 71, B. , Mehrfamilienhaus, durch Vorlage eines Wertgutachtens zu ermitteln. Der weitergehende Klagantrag zu 1 wird abgewiesen.

Im Übrigen wird die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.