Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. November 2020 aufgehoben sowie auf die Berufung des Beklagten unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 2. Juli 2020 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, den Wert des Anteils des Erblassers Kurt Gerhard V. , geboren am 28. Oktober 1933, verstorben am 11. Januar 2017, an der im Eigentum der Erbengemeinschaft nach Gisela Rosemarie V. stehenden Immobilie, Grundstück von B. , Blatt 722, Flurstück 77/1, Hauptstraße 71, B. , Mehrfamilienhaus, durch Vorlage eines Wertgutachtens zu ermitteln. Der weitergehende Klagantrag zu 1 wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
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