Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 22.12.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bad Oeynhausen vom 18.11.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Beteiligten zu 2) und 3) werden dem Beteiligten zu 1) auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 155.000,00 € festgesetzt.
I.
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