I.
Am 27.4.1995 nahm das Amtsgericht das notarielle Testament der Mutter des Beteiligten (Erblasserin) in amtliche Verwahrung. Am 18.1.1996 erfolgte die Testamentseröffnung. Mit Kostenrechnung vom 11.5.1998 setzte das Amtsgericht - ausgehend von einem Geschäftswert von 13459413 DM - die Gebühren auf 4355 DM und 8710 DM = 13065 DM fest. Als Geschäftswert legte es den Wert des Nachlasses zugrunde. Zum Nachlaß gehört u. a. die Beteiligung an einer Gesellschaft.
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