1. Am 20.11.1993 verstarb in Nürnberg der 1911 geborene Erblasser. Die Beteiligte zu 1) war mit dem Erblasser in dessen zweiter - kinderlos gebliebener - Ehe verheiratet. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe.
Der Erblasser hinterließ (u.a.) ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament vom 9.8.1987, nach dem die Beteiligte zu 1) als seine Ehefrau Alleinerbin sein sollte. Für die Beteiligten zu 2) und 3) sind Vermächtnisse ausgesetzt. Testamentsvollstreckung ist angeordnet; Testamentsvollstrecker ist neben der Beteiligten zu 1) der Beteiligte zu 4).
Der Reinwert des Nachlasses belief sich nach den übereinstimmenden Angaben der Beteiligten zu 1) und 3) auf 40 574 118 DM.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|