Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.000,- Euro
I.
Der Erblasser setzte durch Erbvertrag vom 26. März 1959 seine Ehefrau E. zur alleinigen Vorerbin ein. Zu Nacherben mit dem Ableben der Vorerbin zu je 1/4 wurden H. P., L. H., der - inzwischen verstorbene - E. E. sowie die Beschwerdeführerin bestimmt. Durch Erbvertrag vom 05. Dezember 1960 wurden zu Nacherben eines jeden in dem Erbvertrag vom 26. März 1959 bereits mit Namen eingesetzten Nacherben dessen eheliche Abkömmlinge eingesetzt und von dessen Nachkömmlingen wieder deren Abkömmlinge.
Die Nacherbfolge ist inzwischen eingetreten.
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