Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. November 2012
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, deren alleiniger Kommanditist K war, der auch alle Anteile an der Komplementär-GmbH hielt. Zum Sonderbetriebsvermögen des K gehörten neben den Anteilen an der Komplementär-GmbH seine das gesamte Stammkapital der Gesellschaft ausmachenden Anteile an der R–GmbH (GmbH).
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