I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist befreite Vorerbin des im Jahr 2000 verstorbenen Erblassers. Nacherbin ist eine Stiftung.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) setzte gegen die Klägerin Erbschaftsteuer fest. Einspruch und Klage, mit denen die Klägerin die Verfassungswidrigkeit der unterschiedslosen Besteuerung von Vorerben und Vollerben rügte, blieben erfolglos. Das Finanzgericht (FG) war der Ansicht, ein Vorerbe, der wie die Klägerin nach §
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