BGH vom 22.04.1966
IV ZR 58/65
Normen:
BGB § 1381 ;
Fundstellen:
BGHZ 46, 343
LSK-FamR/Hülsmann, § 1381 BGB LS 5

Grobe Unbilligkeit eines Ausgleichsanspruchs

BGH, vom 22.04.1966 - Aktenzeichen IV ZR 58/65

DRsp Nr. 1994/6065

Grobe Unbilligkeit eines Ausgleichsanspruchs

Nach dem Wortlaut des § 1381 BGB kann nicht sicher bestimmt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten des Gläubigers während der Ehe, das keine Verletzung der wirtschaftlichen Pflichten darstellt, geeignet ist, die Gewährung des Ausgleichsanspruchs ganz oder teilweise als grob unbillig erscheinen zu lassen.

Normenkette:

BGB § 1381 ;

Hinweise:

In dem Urteil wird der Wortlaut des § 1381 BGB wie folgt ausgelegt: