BFH - Urteil vom 27.11.2013
II R 11/12
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 08.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 118/11

Grunderwerbssteuerpflicht einer im Zuge eines Stiftungsgeschäfts eingegangenen Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks

BFH, Urteil vom 27.11.2013 - Aktenzeichen II R 11/12

DRsp Nr. 2014/3216

Grunderwerbssteuerpflicht einer im Zuge eines Stiftungsgeschäfts eingegangenen Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks

NV: Verpflichtet sich ein Stifter im Stiftungsgeschäft, zu einem späteren Zeitpunkt ein noch nicht genau bestimmtes Grundstück im Wege der Zustiftung auf die Stiftung zu übertragen, führt diese Verpflichtung noch nicht zum Entstehen von Grunderwerbsteuer.

Eine im Zuge einer Stiftung eingegangene Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks ist nur dann grunderwerbsteuerpflichtig, wenn sich der Stifter bereits im Stiftungsgeschäft verbindlich zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet hat.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe