FG Nürnberg, vom 07.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen IV 310/2000
Grunderwerbsteuer beim Übergang auf eine Gesamthand
BFH, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen II R 13/01
DRsp Nr. 2003/5272
Grunderwerbsteuer beim Übergang auf eine Gesamthand
»Die Steuervergünstigung des § 6 Abs. 3GrEStG 1983 ist (auch) dann nicht zu gewähren, wenn in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die erwerbende Gesamthand diese entsprechend einer zu diesem Zeitpunkt zwischen den an der Gesamthand Beteiligten getroffenen Absprache, formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird.«
Normenkette:
GrEStG (1983) § 6 Abs. 3 ;
Gründe:
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