BFH - Urteil vom 07.11.2018
II R 38/15
Normen:
AO § 42; BGB § 328 Abs. 1, § 330, § 525 Abs. 1; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Nr. 2, § 3 Nr. 6;
Fundstellen:
BB 2019, 1125
BB 2019, 662
BFH/NV 2019, 490
BFHE 263, 459
BStBl II 2019, 325
DB 2019, 826
DStRE 2019, 574
DStZ 2019, 254
FamRZ 2019, 751
ZEV 2019, 233
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 01.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1256/14

Grunderwerbsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern auf Erfüllung einer Auflage in einem Schenkungsvertrag

BFH, Urteil vom 07.11.2018 - Aktenzeichen II R 38/15

DRsp Nr. 2019/4041

Grunderwerbsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern auf Erfüllung einer Auflage in einem Schenkungsvertrag

1. Die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern, die ein Elternteil in einem Schenkungsvertrag durch Auflage gegenüber dem beschenkten Kind angeordnet hat, kann —ebenso wie die Verpflichtung hierzu— aufgrund einer Zusammenschau grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungsvorschriften von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb im Grunde als abgekürzter Übertragungsweg darstellt. 2. Die Steuerfreiheit des Grundstückserwerbs kann sich aus der mehrfachen Anwendung derselben grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschrift für die unterbliebenen Zwischenerwerbe ergeben.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2015 7 K 1256/14 GE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

AO § 42; BGB § 328 Abs. 1, § 330, § 525 Abs. 1; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Nr. 2, § 3 Nr. 6;

Gründe

I.