Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. September 2013 5 K 3747/09 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor dem Finanzgericht haben der Kläger zu 49 % und der Beklagte zu 51 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
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