BFH - Urteil vom 20.11.2013
II R 38/12
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 2 Satz 2; BewG § 16; BewG § 17 Abs. 3 Satz 2;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 07.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 105/11

Grunderwerbsteuerliche Behandlung einer Grundstücksschenkung unter Auflage

BFH, Urteil vom 20.11.2013 - Aktenzeichen II R 38/12

DRsp Nr. 2014/3207

Grunderwerbsteuerliche Behandlung einer Grundstücksschenkung unter Auflage

Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (hier Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts am Grundstück) die Auflage bei der Schenkungsteuer dem Grunde nach bereicherungsmindernd abziehbar, unterliegt sie mit ihrem nach den für die Grunderwerbsteuer geltenden Vorschriften zu ermittelnden Wert der Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 2 GrEStG gebietet es nicht, die Auflage bei der Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden Maßstäben zu bewerten.

Normenkette:

GrEStG § 3 Nr. 2 Satz 2; BewG § 16; BewG § 17 Abs. 3 Satz 2;

Gründe

I.