BFH - Beschluß vom 17.06.1998
II B 33/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 76

Grundstückserwerb zu eigenen Wohnzwecken

BFH, Beschluß vom 17.06.1998 - Aktenzeichen II B 33/98

DRsp Nr. 1998/19033

Grundstückserwerb zu eigenen Wohnzwecken

Der Gesetzgeber ist weder durch Art. 14 GG noch durch die Art. 2, 3 und 6 GG daran gehindert, für den Grundstückserwerb zu eigenen Wohnzwecken Grunderwerbsteuer zu erheben.

Gründe:

I. Aufgrund notariell beurkundeten Kaufvertrages vom 1. Juli 1997 erwarben die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) als Miteigentümer je zur Hälfte ein bebautes Grundstück für eigene Wohnzwecke zum Preis von 579 100 DM. Daraufhin setzte der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) gegen die Antragsteller durch getrennte Bescheide vom 7. August 1997 jeweils Grunderwerbsteuer in Höhe von 10 134 DM fest. Gegen die Bescheide legten die Antragsteller Einspruch ein. Zugleich beantragten sie unter Hinweis auf den Beschluß des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 28. Mai 1997 III 90/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1526) vergeblich die Aussetzung der Vollziehung. Anschließend wandten sich die Antragsteller mit ihrem Begehren auf vorläufigen Rechtsschutz an das FG.