Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 04.03.2010 -
Die in erster Instanz entstandenen Gerichtskosten werden den Beteiligten zu 4. und 5. je zur Hälfte auferlegt. Die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten werden dem Beteiligten zu 5. auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 56.358,95 EUR festgesetzt.
I.
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