Der Kläger verlangt vom Beklagten als Miterben seines früheren Arbeitgebers und Versorgungsverpflichteten Betriebsrente von jeweils EUR 2.473,60 für die Monate Dezember 2004 und Januar 2005.
Der am 14. März 1921 geborene Kläger war bis 1981 im Forstbetrieb des C angestellt. Dieser hatte ihm betriebliche Altersversorgung zugesagt. Dem Kläger stand ab Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Betriebsrente zu, zuletzt in Höhe von EUR 2.473,60 monatlich.
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