LG Kleve - Urteil vom 11.11.2009
5 S 88/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2010, 234

Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten ausparkender Fahrzeuge

LG Kleve, Urteil vom 11.11.2009 - Aktenzeichen 5 S 88/09

DRsp Nr. 2010/15256

Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten ausparkender Fahrzeuge

Kommt es zu einer Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten herausfahrender Fahrzeuge, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn keiner der Unfallbeteiligten nachweisen kann, dass er bereits längere Zeit mit seinem Fahrzeug gestanden hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen
NJW-Spezial 2010, 234