Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten ausparkender Fahrzeuge
LG Kleve, Urteil vom 11.11.2009 - Aktenzeichen 5 S 88/09
DRsp Nr. 2010/15256
Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten ausparkender Fahrzeuge
Kommt es zu einer Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten herausfahrender Fahrzeuge, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn keiner der Unfallbeteiligten nachweisen kann, dass er bereits längere Zeit mit seinem Fahrzeug gestanden hat.