Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 4. Mai 2015 wird auf Kosten des Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis zu 4.000 € festgesetzt.
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