OLG Brandenburg - Urteil vom 05.10.2023
5 U 186/22
Normen:
BGB § 985; BGB § 1922;
Fundstellen:
ZEV 2024, 642
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 12.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 283/20

Herausgabe des Grundstücks an die ungeteilte Erbengemeinschaft als Anspruch gegen den Lebensgefährten der Erblasserin mangels Berechtigung zum Besitz des Grundstücks

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.10.2023 - Aktenzeichen 5 U 186/22

DRsp Nr. 2024/7876

Herausgabe des Grundstücks an die ungeteilte Erbengemeinschaft als Anspruch gegen den Lebensgefährten der Erblasserin mangels Berechtigung zum Besitz des Grundstücks

Ein Lebensgefährte, der mit dem Erblasser in dessen Haus lebte, hat gegen die Erbengemeinschaft keinen Erstattungsanspruch für die von ihm getätigten Verwendungen auf das Haus, da der Grundsatz greift, dass in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft keine derartigen Ausgleichsansprüche bestehen. Ausnahmen sind lediglich bei einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien anzunehmen. Auch beim Bestehen eines Gesellschaftsvertrages könnten solche Ansprüche bestehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Partner der Lebensgemeinschaft einen gemeinsamen wirtschaftlichen Wert haben schaffen wollen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 12. August 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az. 12 O 283/20, werden zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.