Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 3 und 4 wird der angefochtene Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Achim vom 14.03.2011 unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel geändert und hinsichtlich der Vergütungshöhe wie folgt neu gefasst:
Die dem Nachlasspfleger, Rechtsanwalt J. W., für seine Tätigkeit in der Zeit vom 09.06.2010 bis 22.10.2010 aus dem Nachlass zu erstattende Vergütung wird auf 20.159,65 € festgesetzt.
Der weitergehende Vergütungsantrag vom 26.10.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 3 und 4 zu 3/4 und der Beteiligte zu 8 zu 1/4.
Geschäftswert: bis 7.000 €
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