OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.07.2022
7 U 136/21
Normen:
BGB § 2287;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 27.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 49/15

Höhe des Anspruchs des Vertragserben wegen beeinträchtigender Verfügungen des Erblassers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2022 - Aktenzeichen 7 U 136/21

DRsp Nr. 2022/16525

Höhe des Anspruchs des Vertragserben wegen beeinträchtigender Verfügungen des Erblassers

1. Der Anspruch des Vertragserben auf Herausgabe beeinträchtigender Schenkungen (§ 2287 BGB) ist auf das beschränkt, was nach Begleichung von Pflichtteilsansprüchen übrig bleibt. Denn er ist von vornherein nicht im Sinne von § 2287 BGB beeinträchtigt, soweit ein Geschenk des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten dessen Pflichtteil zu decken geeignet ist. 2. Der Vertragserbe ist auch nicht beeinträchtigt, soweit er ohne die Schenkung Ansprüche weiterer Pflichtteilsberechtigter hätte erfüllen müssen. 3. Anders als im Rahmen des Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB sind Pflichtteilsansprüche nicht fiktiv unter Einbeziehung der herauszugebenden Schenkung zu berechnen, sondern richten sich nach dem zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers vorhandenen Realnachlass.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27.01.2021 teilweise dahingehend abgeändert , dass die Widerklage abgewiesen wird.

Die weitergehende Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz (einschließlich des Berufungsverfahrens I-7 U 23/17) werden der Beklagten zu 90% und dem Kläger zu 10% auferlegt.