Auf die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 20. April 2023 aufgehoben.
Der Notar Dr. Rudolf M. wird angewiesen, ein Verzeichnis über den Nachlass des am 10. März 2020 verstorbenen Erblassers Helmut Josef K. aufzunehmen.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|