Auf die Berufung der Beklagten zu 3 und zu 4 wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.03.2020 (Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Bei der Kostenentscheidung erster Instanz hat es sein Bewenden.
3.Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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