OLG Karlsruhe, vom 11.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 20 UF 164/05
AG Bruchsal, vom 14.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 188/05
Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden Ehegatten; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung zum Nachteil des Sozialleistungsträgers; Wirksamkeit einer Leibrentenverpflichtung in einem Ehevertrag; Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf einen zwischen einem türkischen Staatsangehörigen und einer Deutschen geschlossenen Ehevertrag
BGH, Urteil vom 05.11.2008 - Aktenzeichen XII ZR 157/06
DRsp Nr. 2009/644
Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden Ehegatten; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung zum Nachteil des Sozialleistungsträgers; Wirksamkeit einer Leibrentenverpflichtung in einem Ehevertrag; Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf einen zwischen einem türkischen Staatsangehörigen und einer Deutschen geschlossenen Ehevertrag
a) Eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen kann nicht nur zugunsten des unterhaltbegehrenden Ehegatten veranlasst sein, sondern im Grundsatz auch zugunsten des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten.b) Für die Beurteilung, ob die subjektiven Elemente der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages vorliegen, kann jedenfalls dann nicht auf konkrete Feststellungen hierzu verzichtet werden, wenn ein Ehegatte dem anderen Leistungen verspricht, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt. In solchen Fällen scheidet eine tatsächliche Vermutung für eine Störung der Vertragsparität aus.
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