Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 30.06.2023 gegen den am 17.04.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Bonn,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) und 2) zu tragen.
Am 00.00.2019 ist die deutsche Staatsangehörige N. J. (im Folgenden: Erblasserin) mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Südafrika verstorben. Sie war verwitwet und hatte keine Kinder. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind Nichten der Erblasserin. Die Erblasserin errichtete zwei Testamente.
In dem in deutscher Sprache handschriftlich verfassten Testament vom 22.08.2006 setzte sie die Beteiligten zu 1) und 2) zu alleinigen Erben ihres in Deutschland befindlichen Vermögens, einem Kontoguthaben bei der Volksbank X., ein. Eine Testamentsvollstreckung ordnete sie in diesem Testament nicht an (Bl. 2 d. Testamentsakte
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