1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob auf die schenkweise Übertragung des positiven Kapitalkontos an einer Kommanditgesellschaft auf einen Dritten, der nicht selbst Gesellschafter ist, die Vorschriften über den für die Schenkung von Betriebsvermögen vorgesehenen verminderten Wertansatz Anwendung finden.
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