FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 22.04.2008
14 V 14016/08
Normen:
ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 528 ; BGB § 530 ; BGB § 812 Abs. 1 ; BGB § 818 ; BGB § 398 ; BGB § 138 Abs. 1 ; BGB § 138 Abs. 2 ; BGB § 313 Abs. 3 ; BGB § 1365 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ;

Kein Erlöschen der Schenkungsteuer für eine gemischte Schenkung bei freiwilliger Rückabwicklung der Grundstücksschenkung nach Eintritt des Bewusstseins über das Bestehen einer Schenkungsteuerpflicht; Keine Nichtigkeit eines zu einer gemischten Schenkung führenden Grundstückskaufvertrags wegen zu niedrigem Kaufpreis; Summarische Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.04.2008 - Aktenzeichen 14 V 14016/08

DRsp Nr. 2008/16250

Kein Erlöschen der Schenkungsteuer für eine gemischte Schenkung bei freiwilliger Rückabwicklung der Grundstücksschenkung nach Eintritt des Bewusstseins über das Bestehen einer Schenkungsteuerpflicht; Keine Nichtigkeit eines zu einer gemischten Schenkung führenden Grundstückskaufvertrags wegen zu niedrigem Kaufpreis; Summarische Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

1. Erwirbt der Sohn eines Kaufmanns von diesem ein Geschäftsgrundstück zu einem wesentlich unterhalb des Verkehrswert liegenden Preis, ohne sich Gedanken über die schenkungsteuerlichen Folgen zu machen, sodass die Schenkungssteuer auch nicht Geschäftsgegenstand des Kaufvertrags wird, führt die -nach der Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung- wegen Fehlens eines zivilrechtlichen Rückforderungsrechts des Schenkers aus freien Stücken des Beschenkten erfolgte Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags nicht zum Erlöschen der Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.