Die Beteiligten streiten darüber, ob der gemeinnützig tätigen Klägerin im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellungen für die H. KG (KG) für die Jahre 1985-1988 Nießbrauchseinkünfte zuzurechnen, gegebenenfalls diese bei den Gesellschaftern der KG als Sonderbetriebsausgaben bzw. dauernde Last zu berücksichtigen sind.
Gesellschafter der KG und Beigeladene zu 1. waren die Beigeladenen zu 2. - 4.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|