I. Der Erblasser ist am 20.4.2005 im Alter von 76 Jahren verstorben; er war seit 2003 an Krebs erkrankt. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau, die Beteiligte zu 2 die gemeinsame Tochter. Eine weitere Tochter ist als Kind tödlich verunglückt.
Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus dem Hälfteanteil des Erblassers am Wohnhaus der der Eheleute sowie Bankguthaben und Wertpapieren; der Reinnachlasswert beträgt rund 730.000 EUR.
Es liegt ein privatschriftliches Testament vom 30.3.2005/4.4.2005 vor, das von der Beteiligten zu 1 geschrieben, aber nur vom Erblasser unterschrieben wurde. Es lautet im Wesentlichen wie folgt:
"Unser Testament!
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