BFH - Urteil vom 09.12.1998
II R 9/96
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 899
ZEV 1999, 286

Keine offenbare Unrichtigkeit bei Überlegungsfehler

BFH, Urteil vom 09.12.1998 - Aktenzeichen II R 9/96

DRsp Nr. 1999/3660

Keine offenbare Unrichtigkeit bei Überlegungsfehler

Eine Berichtigung des Steuerbescheids nach § 129 Satz 1 AO scheidet wegen eines möglichen Überlegungsfehlers aus, wenn eine Schenkungsteuererklärung keine Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker enthält und der Sachbearbeiter im Finanzamt die in der notariellen Schenkungsurkunde enthaltene Angabe, daß es sich um eine Schenkung unter Geschwistern handelt, aus unerklärlichen Gründen nicht zur Kenntnis nimmt, sondern von einer Schenkung des Vaters an den Sohn ausgeht.

Gründe:

I. Durch notariellen Schenkungs- und Übertragungsvertrag vom ... Mai 1988 wurde dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seinem Bruder jeweils u.a. ein Anteil an der X-KG (KG) übertragen. Schenker war ein weiterer Bruder des Klägers. In dem notariellen Vertrag, der dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) am ... Mai 1988 eingereicht wurde, heißt es:

"Herr A - nachstehend Schenker genannt - schenkt

1. an seinen Bruder Herrn B,

2. an seinen Bruder Herrn C

jeweils ... ."